Informationen zum Fördercall "Gesund unterwegs" - Aktive Mobilität und Healthy Streets

Auf welchen Entwicklungen wird aufgebaut?

Eine aktive Lebensweise bringt nachweislich positive Auswirkungen auf die körperliche, soziale und psychische Gesundheit mit sich. Für die Förderung der Gesundheit sollten sich Erwachsene mindestens 150 Minuten pro Woche mit moderater Intensität bewegen. Kinder sollten auf eine Stunde tägliche Bewegung kommen. Großes Potenzial zur Erreichung dieser Empfehlungen und damit zur Förderung der Gesundheit liegt dabei im Bereich der Förderung aktiver Mobilitätsformen (Radfahren, Zufußgehen etc.). Bereits 2019 rückte der FGÖ mit seinem Projektcall „Aktive Mobilität – gesund unterwegs! Gehen, Radeln, Rollern & Co im Alltag“ das Thema in den Fokus der Projektförderung. Damit wurde die Entwicklung innovativer Zugänge in Schulen, Gemeinden und Betrieben unterstützt. Basierend auf den Lernerfahrungen der bislang geförderten Projekte unterstützt der gegenständliche Fördercall 2024 dahingehend als Maßnahme folgende Grundsatzdokumente:

 

Welche Projekte können eingereicht werden?

Formale Rahmenbedingungen des Projektcalls betreffen insbesondere Start und Dauer der Projekte sowie das Setting (Lebenswelt). Im Rahmen des Calls können Projekte gefördert werden, die auf kommunaler Ebene (Gemeinde/Stadt/Stadtteil/Grätzel) umgesetzt werden und eine Dauer von 24-36 Monate aufweisen.

Inhaltliche Rahmenbedingungen: Gefördert werden Projekte, die Aktive Mobilität in Gemeinden, Städten, Stadtteilen oder Grätzeln fördern oder das Thema Healthy Streets aufgreifen. In der Umsetzung kann aus zwei Modulen gewählt werden. Die inhaltliche Konzeption der Förderansuchen ist entsprechend des ausgewählten Moduls anzupassen.

 

Modul 1: „Aktive Mobilität“

Zielsetzungen betreffen insbesondere:

  • Gesundheit/Bewegung durch Aktive Mobilität (Radfahren, Gehen, Roller-, Scooterfahren etc.) im Alltag fördern
  • Nachhaltig Aktive Mobilität im Settings Gemeinde /Stadt/Stadtteil fördern, Rahmenbedingungen verbessern und nachhaltig verankern
  • Sich mit wesentlichen Akteur:innen (Umsetzer:innen, externen Expert:innen, zuständigen Regionalbehörden) im Sinne von Health in all Policies strukturiert vernetzen und Kooperationen eingehen (z.B. intersektorale Steuerungsgruppe)
  • Die Gesundheitskompetenz des jeweiligen Settings und ihrer Zielgruppen stärken
  • Sportliche Kompetenzen (Radfahren, Scooterfahren etc.) fördern
  • Empowerment und Selbstbestimmung fördern
  • Verkehrssicherheit erhöhen

Grundlagen für die Umsetzung: Für die Entwicklung eines geeigneten Umsetzungskonzepts „Aktive Mobilität – gesund unterwegs“ ist auf die Erfahrungen aus den bisherigen Projekten aufzubauen. Diesbezüglich stehen folgende Hilfestellungen zur Verfügung

 

Modul 2: „Healthy Streets“ (Gesunde Straßen)

Zielsetzungen:

  • Healthy Streets Ansatz (© Lucy Saunders healthystreets.com) anwenden und Know-How im Setting aufbauen
  • Den öffentlichen (Straßen)Raum gesünder gestalten
  • Sensibilisierung für einen gesunden (Straßen)Raum (Lebensqualität, Soziale Kontakte, Nachbarschaften etc.)
  • Gesundheit durch soziale Kontakte und durch Aktive Mobilität fördern
  • Nachhaltig Lebensqualität im Settings Gemeinde /Stadt/Stadtteil fördern
  • Rahmenbedingungen im öffentlichen Raum für Gesundheit und Wohlbefinden verbessern
  • Gesundheit in alle Politikbereiche bringen
  • Wesentliche Akteur:innen (Umsetzer:innen, externen Expert/innen, zuständigen Regionalbehörden) im Sinne des Healthy Streets Ansatzes strukturiert vernetzen und Kooperationen eingehen (z.B. intersektorale Steuerungsgruppe)
  • Gesundheitskompetenz im Setting und bei den Zielgruppen stärken
  • Empowerment und Selbstbestimmung der Bevölkerung fördern
  • Verkehrssicherheit erhöhen

Grundlagen für die Umsetzung: Für die Entwicklung eines geeigneten Umsetzungskonzepts ist auf den Ansatz der „Healthy Streets“ (© Lucy Saunders healthystreets.com)  aufzubauen. Diesbezüglich ist die sektorenübergreifende Arbeit, die Initiierung eines Prozesses in der Gemeinde/Stadt sowie die Einbindung der Bevölkerung im Projektkonzept verbindlich vorzusehen und die zu Verfügung stehenden Methoden und Hilfestellungen in der Umsetzung zu berücksichtigen:

Grundlagen und weiterführende Informationen zum Modul „Healthy Streets“ werden im Rahmen einer Online-Veranstaltung vermittelt:

„Healthy Streets Einführung: Anwendung und Beispiele“ am 20. März 2024 von 13:00-15:00 Uhr

 

Welches Budget steht zur Verfügung?

Dem Förderschwerpunkt wird ein Teil des FGÖ-Förderbudgets 2024 explizit gewidmet (max. € 800.000,-). Es gilt dabei ein erhöhter Fördersatz von max. 2/3 der anerkennbaren Gesamtprojektkosten für das Modul 1 „Aktive Mobilität“ und ein Fördersatz von max. 80% der anerkennbaren Gesamtprojektkosten für das Modul 2 „Healthy Streets“. Die maximale Fördersumme pro Projekt ist mit einem Maximalbetrag von 250.000,- begrenzt.

Im Sinne der Ausfinanzierung der Projekte sind weitere Geldleistungen in der Höhe von mind. 1/3 (Modul Aktive Mobilität) bzw. mind. 20% (Modul Healthy Streets) der anerkennbaren Gesamtprojektkosten durch Fremdfinanzierung oder durch Eigenmittel aufzubringen:

Im Rahmen der Fremdfinanzierung sind Geldleistungen anderer Fördergeber:innen und sonstiger Unterstützender sowie projektbezogene Finanzierungsquellen (wie z.B. Teilnahmebeiträge) möglich. Beiträge anderer Mitfinanzierer sind in jedem Fall schriftlich zu bestätigen. Sollten bereits zum Zeitpunkt der Einreichung schriftliche Finanzierungszusagen vorliegen, sind diese entsprechend vorzubringen. Liegen zum Einreichdatum noch keine Zusagen vor, können diese bei positiver Förderentscheidung binnen 6 Monate nachgereicht werden. Die allfällige Förderzusage wird jedenfalls erst nach Nachweis der Kofinanzierung verbindlich.

Im Zuge der Restfinanzierung ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Projektumsetzung sowie bei projektbezogenen Veranstaltungen keine Produktwerbung durch mögliche Sponsoren platziert werden darf.

Weitere Förderbedingungen finden Sie HIER 

 

Wer kann einreichen?

Die Einladung zur Projekteinreichung richtet sich an Gemeinden oder Städte sowie an Einrichtungen, die bereits im Bereich Gesundheitsförderung und/oder Mobilitätsförderung (Schwerpunkt Aktive Mobilität) in Regionen/Städten/Gemeinden aktiv sind.

Der:die Antragsteller:in bzw. das Einreichteam muss gewährleisten, dass Kompetenzen sowohl im Bereich der Aktiven Mobilität als auch der Gesundheitsförderung vorhanden sind. Mögliche Antragsteller:innen könnten sein:

  1. Das Setting (z.B. die Gemeinde /Stadt) selbst
  2. Organisationen und Einrichtungen aus dem Setting, in dem das Projekt umgesetzt wird, in Kooperation mit den Settings selbst. Dabei sind letter of intent bzw. Kooperationsvereinbarungen zwischen antragstellender Organisation und Setting bei Antragstellung vorzulegen.
  3. Einrichtungen bzw. Organisationen außerhalb des Settings, die aber einen Bezug zum Setting aufweisen. Dafür müssen jedoch folgende Kriterien/Voraussetzungen erfüllt sein:
  4. Mehrere Antragsteller:innen: Einrichtungen aus Gesundheitsförderung, Mobilitätsförderung sowie dem Setting, die gleichermaßen als Vertragspartner:innen auftreten.  Dabei ist eine federführende Organisation festzulegen, die die Antragsstellung übernimmt und gegenüber dem Fördergeber als Ansprechpartner:in auftritt. Die Fördervereinbarung wird in weiterer Folge von allen Vertragspartner:innen unterzeichnet. Es gilt die solidarische Haftung für die gesamte Förderung.

Die Regelung des FGÖ zur Einholung von Angeboten ist dabei ebenfalls unbedingt zu beachten. Sollten die Kooperationspartner:innen ihre Leistungen budgetär geltend machen (als externer Leistungserbringer), ist ab einer Auftragssumme von € 5.000,– netto ein Angebot der kooperierenden Organisation vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von € 10.000,– netto muss zusätzlich zumindest ein weiteres, vergleichbares Angebot möglicher Kooperationspartner:innen/Dienstleister:innen eingeholt und dem FGÖ übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle von b) und c) Personalkosten des Settings, für die Teilnahme an Maßnahmen (wie z.B. Teilnahme an einem Gesundheitszirkel, Erhebung, Workshop), nicht förderbar sind.

 

Projektplanung und Einreichung:

Grundlage zur Planung eines Gesundheitsförderungsprojekts im Rahmen des Projektcalls stellen die allgemeinen Förderbedingungen sowie die Förderrichtlinie des FGÖ (siehe http://fgoe.org/foerderbedingungen) und die Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung (siehe http://fgoe.org/qualitaetskriterien) dar.

Im Rahmen der Umsetzung von Projekten des Projektcalls werden seitens des FGÖ  Vernetzungsveranstaltungen organisiert, um einen Austausch untereinander zu fördern und voneinander lernen zu können. Die Teilnahme an diesen Treffen ist in der Projektplanung ebenso zu berücksichtigen, wie die verpflichtende Mitwirkung an der übergreifenden Evaluation.

Ansuchen um Förderung erfolgen ausschließlich online über das FGÖ-Antragstool (vgl. https://projektguide.at/). Dazu benötigen Antragsteller:innen entsprechende Zugangsdaten (Benutzername, Passwort), die über einen Registrierungsprozess zu definieren sind. Förderansuchen im Rahmen dieses Schwerpunkts müssen als „Praxis-Antrag“ eingereicht werden.

Bei der Einreichung des Förderantrags ist besonders zu beachten, dass

  • alle Antragsfelder unter Berücksichtigung der entsprechenden Fragestellungen und Hilfestellungen/Vorlagen ausgefüllt und hochgeladen werden müssen,
  • der ausgefüllte Förderantrag im Projektguide erst nach Abschluss der Aufgabe „Antrag ausfüllen und zur Begutachtung einreichen“ an den FGÖ übermittelt wird
  • dass der Antrag erst nach Übermittlung / Beilegung des rechtsgültig unterfertigten Unterschriftenblattes als eingereicht gilt

 

Welche Unterstützung gibt es?

Alle geförderten Projekte werden im Rahmen des Förderschwerpunktes Aktive Mobilität – gesund unterwegs!“ durch den FGÖ bzw. einer beauftragten Organisation begleitet und unterstützt:

Als Unterstützung in der Projektplanungsphase ist im Frühjahr 2024 eine Informationsveranstaltung für interessierte Projekteinreicher:innen geplant. Dort werden inhaltliche und formale Rahmenbedingungen, Zeitplan, Grundlagendokumente und Vorlagen im Detail vorgestellt und Fragen zum Thema bzw. Call beantwortet. . Darüber hinaus erfolgt eine Einführung in den Healthy Streets Ansatz mit Anwendungsbeispielen online am 20. März 2024 .

Es wird empfohlen bis Ende April ein Kurzkonzept inkl. Budget des geplanten Projektvorhabens dem FGÖ zu übermitteln, um Rückmeldung in Bezug auf Förderkriterien und Förderschwerpunkt vor Einreichung zu ermöglichen. Dazu wird eine Vorlage für das Kurzkonzept www.aktive-mobilitaet.at zur Verfügung gestellt.

 

Evaluation:

Der Fonds Gesundes Österreich legt Wert auf eine dem Stand der Wissenschaften entsprechende Evaluation, unter Berücksichtigung des Volumens und der Komplexität der geförderten Projekte. Projekte mit einer beantragten Fördersumme unter € 72.000,- können wahlweise eine Selbstevaluation oder eine externe Evaluation durchzuführen. Bei Selbstevaluation soll eine prozessbegleitende Reflexion/Evaluation erfolgen. Projekte mit einer beantragten Fördersumme über € 72.000,- haben eine verpflichtende externe Evaluation durchzuführen. Bei externer Evaluation ist eine systematische, prozessbegleitende Evaluation vorzusehen, die auf die Strukturen und Prozesse der Umsetzung sowie die Ergebnisse bzw. Wirkungen fokussiert. Details zur Evaluation siehe auch http://fgoe.org/anforderungen_zur_evaluation

Hinweis: Zusätzlich werden die im Rahmen des Förderschwerpunkts geförderten Projekte übergreifend durch den FGÖ evaluiert. Weiters sind projektbegleitend Austausch- und Vernetzungstreffen mit geförderten Betrieben geplant. Die Fördernehmer:innen verpflichten sich für die vom FGÖ durchgeführte externe Evaluation des Förderschwerpunkts ( z. B. in Form einer Kurzbefragung von Projektteammitgliedern) und für das Austausch- und Vernetzungstreffen zur Verfügung zu stehen.

 

Welche Fristen und Termine gibt es?

Alle Termine und Fristen im Überblick:

 

Weiterführende Informationen:

Nähere Informationen zum Förder-Call 2024 auch über die Websites des FGÖ zeitgerecht veröffentlicht:

 

FONDS GESUNDES ÖSTERREICH, EIN GESCHÄFTSBEREICH DER GESUNDHEIT ÖSTERREICH GMBH

Aspernbrückengasse 2, 1020 Wien, +43 1 895 04 00-0, https://fgoe.org, https://goeg.at

 

Drin. Verena Zeuschner

Gesundheitsreferentin für Bewegung/Aktive Mobilität, 01/895 04 00-191 | verena.zeuschner@goeg.at

 

Paul Peinhaupt

Fördermanagement, 01/515 61 - 489 | paul.peinhaupt@goeg.at